Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen ausschließlich, es sei denn, wir haben ausdrücklich etwas anderes schriftlich mit dem Kunden vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Kunden gelten insgesamt nicht. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefern.

2. Angebote
Alle Angebote sind freibleibend und verstehen sich, falls nicht anders erwähnt, in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, per Kilogramm und verzollt.

3. Bestellungen
Wir behalten uns vor, eine aufgegebene Bestellmenge auf- oder abzurunden, um in vorrätigen Verpackungseinheiten liefern zu können.

4. Zahlung
Zahlungen haben „netto Kasse” innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen oder in Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Hält der Kunde Zahlungsverpflichtungen nicht ein oder begründen sonstige Umstände Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir – vorbehaltlich weitergehender Ansprüche – berechtigt, vom laufenden Vertrag mit dem Kunden sowie sonstigen, mit ihm bereits abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten und zukünftige Lieferungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir Zinsen in Höhe von 10 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung weiterer und höherer Schäden bleibt vorbehalten.

5. Abrufkontrakte
Ruft der Kunde bei Lieferung auf Abruf die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist oder, wenn keine Frist vereinbart ist, innerhalb von 3 Monaten seit Vertragsabschluss ab, so können wir dem Kunden eine angemessene Nachfrist zum Abruf setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Falls der Kunde den verzögerten oder unterbliebenen Abruf der Lieferung zu vertreten hat, können wir unter o.g. Voraussetzungen Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

6. Beschaffenheit der Ware
Bei den mit „original” bzw. „Original-Import-Rohstoff” bezeichneten Artikeln handelt es sich um aus dem Ursprung bezogene Ware, die ohne weitere Bearbeitung geliefert wird. Qualitative Abweichungen dieser Ware von der von uns bearbeiteten Verkaufsware begründen keinen Mangel der Ware. Natürliche und erntebedingte Abweichungen der Ware in Form, Farbe, Struktur und hinsichtlich der Menge enthaltener Wirkstoffe begründen keinen Mangel, es sei denn, die Ware weicht hinsichtlich dieser Umstände von ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarungen mit dem Kunden ab oder die Schwankungen gehen deutlich über das übliche Maß hinaus. Muster gelten als unverbindliche Ansichtsmuster. Die Klausel „wie gehabt”, „wie bereits geliefert” oder ähnliche Zusätze auf Bestellungen, bezieht sich ausschließlich auf die Beschaffenheit der Ware.

7. Mängel (Transportschäden und Warenbeschaffenheit)
Offen zu Tage liegende Mängel sind uns unmittelbar, spätestens aber drei Tage nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat die Ware, auch wenn vorher Muster oder Proben übersandt worden sind, unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort sorgfältig zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Etwaige Beanstandungen sind uns unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel, die bei einer rechtzeitigen und sorgfältigen Untersuchung nicht zu erkennen waren, sind uns unverzüglich, spätestens aber 3 Tage nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen. Bei Verletzungen der vorstehend geregelten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gilt die Ware als genehmigt. Die Ware gilt ebenfalls als genehmigt, wenn der Käufer sie weiterverarbeitet oder weiterveräußert, es sei denn, dass der Mangel bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar war.

8. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nur in folgenden Fällen: a) schuldhafte Verursachung eines Schadens an Leben, Körper oder Gesundheit, b) grob fahrlässige oder vorsätzliche Verursachung eines sonstigen Schadens, c) einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, sofern ein Haftungsausschluss den Vertragszweck gefährden würde. Im letztgenannten Falle ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Die maximale Schadenshöhe ist auf die Höhe des Rechnungsbetrages beschränkt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesen Bestimmungen unberührt.

9. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt für uns als Hersteller, jedoch ohne uns zu verpflichten. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass uns das Miteigentum an der neuen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) zusteht und auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, sofern dies zu den normalen Bedingungen des Kunden und unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts geschieht. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. Versicherungen, unerlaubte Handlungen) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt inklusive aller Nebenrechte sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, Kosten und Schäden trägt der Kunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Auf Verlangen hat uns der Kunde außerdem die Namen der Schuldner der an uns abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20 % , sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

10. Sonstige Vorbehalte
Lieferungs- und Abladekontrakte werden ausschließlich vorbehaltlich der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung abgeschlossen. Änderungen der Zollsätze, Wechselkurse, eventuelle Neubelastungen sowie Maßnahmen höherer Gewalt berechtigten uns zur entsprechenden Anpassung des Kaufpreises und Änderungen der bestehenden Kontrakte. Bei Maßnahmen höherer Gewalt sowie nicht richtiger oder verspäteter Selbstbelieferung und bei sonstigen Leistungshindernissen, die nicht von uns zu vertreten sind, werden wir die Lieferung um die Dauer der Behinderung und um eine angemessenen Anlaufzeit hinausschieben. Im Falle voraussichtlich andauernder Hindernisse sind wir zudem berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In diesem Falle ist der Kunde nicht zur Erbringung der (restlichen) Gegenleistung verpflichtet und erhält eventuelle Anzahlungen auf noch nicht erbrachte Leistungen unverzüglich zurück. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

11. Erfüllungsort und Gefahrenübergang
Erfüllungsort für unsere Verpflichtungen und die Verpflichtungen des Kunden ist Münnerstadt. Sämtliche Verkäufe verstehen sich ab Werk oder Lager. Versand und Transport erfolgen stets auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die Transportperson übergeben worden ist – unabhängig davon, ob es sich um eine zu unserem Unternehmen gehörende oder eine fremde Person handelt. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr auf ihn über. Nach Gefahrenübergang entstehende Lagerkosten hat der Kunde zu tragen.

12. Schriftform
Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax oder E-Mail.

13. Verpackungen
Alle Lieferungen erfolgen einschließlich der erforderlichen und notwendigen Verpackungen. Für die Entsorgung gilt, dass diese entweder durch den Käufer übernommen wird oder die Kosten dafür den jeweiligen Verkaufspreisen in entsprechender Höhe zugeschlagen werden.

14. Gerichtsstand
Für alle Verfahren gegen uns ist Münnerstadt ausschließlicher Gerichtsstand. Gerichtsstand für alle Verfahren gegen den Kunden ist nach unserer Wahl Münnerstadt oder der Sitz des Kunden.

15. Anwendbares Recht
Unbeschadet individueller Vereinbarungen unterliegen die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden den folgenden Regelungen in folgender Reihenfolge: diesen Verkaufsbedingungen, den Bedingungen des „Warenvereins der Hamburger Börse e.V.” (die wir auf Verlangen zusenden) dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16. Salvatorische Klausel
Soweit diese Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die betroffene Bestimmung ist durch eine individuell auszuhandelnde Regelung zu ersetzen.

Münnerstadt, 01.01.2010